It is official: no more Licenseplate in front of the Threewheeler in Germany
Heute bekam ich die Bestätigung des für mich zuständigen Landratamtes (KFZ-Zulassungsstelle):
Zitat:
Sehr geehrte Herr ****,
es ist richtig, dass L5e-Fahrzeuge seit dem 01.01.2016 gem. der EU-Verordnung vorne von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind.
Sie können daher bei uns mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem vorderen Kennzeichen vorsprechen und dieses dann zur Entwertung vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Zitatende
Last edited by Waldemar; 20/02/16 12:45 PM.